Woran zuerst denken?

Nachfolgend finden Sie eine kleine Orientierungshilfe zu den ersten Maßnahmen, die im Trauerfall wichtig sind. Wir stehen Ihnen Tag und Nacht, auch am Wochenende und am Feiertag, telefonisch zur Verfügung:

Spaichingen
07424-50 21 92

Trossingen
07425-77 00

Bei Eintritt eines Trauerfalls zu Hause rufen Sie bitte einen Arzt. Dieser stellt den Totenschein aus. Außerhalb der Praxiszeiten sowie am Wochenende wenden Sie sich bitte an den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Rufnummer 116 117.

Unsere Empfehlung:
Nehmen Sie sich Zeit für wichtige Entscheidungen. In Baden-Württemberg muss der Verstorbene spätestens 36 Stunden nach Eintritt des Todes überführt werden. Falls Sie eine Hausaufbahrung für den Abschied wünschen, sorgen wir für einen würdevollen Rahmen.

 

Wichtige Unterlagen

Bitte halten Sie möglichst die nachfolgenden Unterlagen im Original bereit. Sollten diese nicht vollständig sein, helfen wir gern bei der Beantragung.

  • Personalausweis oder Reisepass des Verstorbenen
  • Geburtsurkunde
  • Totenschein (ausgestellt vom Arzt vor Ort/Arzt im Krankenhaus)
  • eGK – elektronische Gesundheitskarte
  • bei Verheirateten: Eheurkunde
  • bei Geschiedenen: Eheurkunde + Scheidungsurteil
  • bei Verwitweten: Eheurkunde + Sterbeurkunde des Ehepartners
  • Rentenversicherungsnummer
  • falls vorhanden: Bestattungsvorsorgevertrag, Graburkunde, Versicherungspolicen
  • falls gewünscht: persönliche Kleidung und Foto des Verstorbenen

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